Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) erwarten von kassenzugelassenen „Vertragspsychotherapeuten“ zu Recht eine permanente Fortbildung, um bezüglich der Behandlungsmethoden und der Interventionen „auf dem neuesten Stand“ (state of the art) zu sein.
Zugleich ist es wichtig, dass unsere Arbeit mit den Patienten nicht nur vom Psychotherapeuten selbst – und natürlich auch vom Patienten – bezüglich der „Qualität“ beurteilt wird. Ich persönlich nehme an verschiedenen Formen der Qualiätssicherung teil:
- Regelmäßige Teilnahme an sog. Qualitätszirkeln (QZ) mit psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten („verhaltenstherapeutischer QZ“; „methodengemischter QZ“, „QZ für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“);
- regelmäßige Supervision einzelner Fälle bei anerkannten KV-Supervisoren;
- Fortbildung als MODERATOR zur Leitung von Qualitätszirkeln